Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.06.2010 - I-2 Wx 77/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9049
OLG Köln, 11.06.2010 - I-2 Wx 77/10 (https://dejure.org/2010,9049)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.2010 - I-2 Wx 77/10 (https://dejure.org/2010,9049)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - I-2 Wx 77/10 (https://dejure.org/2010,9049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundbuchrecht; Beschwerde gegen Nichtabhilfebeschluss

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GBO § 75
    Grundbuchrecht; Beschwerde gegen Nichtabhilfebeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtabhilfeentscheidung des Grundbuchamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 75
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtabhilfeentscheidung des Grundbuchamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 21
  • FGPrax 2010, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 05.05.2010 - 2 Wx 65/10

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Eintragung einer Löschungsvormerkung

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2010 - 2 Wx 77/10
    Über die in der vorliegenden Sache eingelegte Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 13. April 2010 hat der Senat durch Beschluss vom 5. Mai 2010 - 2 Wx 65/10 - entschieden.

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens : EUR 7.000,-- (entsprechend 50 % des Geschäftswerts der Sache 2 Wx 65/10).

  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Der Senat hat daher vorliegend jene Beschwerde nicht als über die bereits eingelegte Beschwerde hinausgehendes Rechtsmittel ausgelegt und von dessen - ansonsten auszusprechender - ausdrücklichen Verwerfung als unzulässig abgesehen (vgl. zum Ganzen: OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2010, Az. 2 Wx 77/10, zitiert nach juris; vgl. auch Senat, Beschluss vom 11.06.2015, Az. 20 W 155/15 in der vorliegenden Nachlasssache).
  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 243/19

    Erledigung im Beschwerdeverfahren

    Das Beschwerdeverfahren ist gesetzlich so ausgestaltet, dass die Sache mit der Nichtabhilfeentscheidung beim Beschwerdegericht anfällt und dieses dann über die Ausgangsentscheidung in der Form, die diese durch die (Teil-)Nichtabhilfeentscheidung erhalten hat, entscheidet (vgl. OLG München Beschluss vom 27. März 2015 - 34 Wx 113/15 - juris Rn. 1; OLG Köln NJW-RR 2011, 21 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 16. Dezember 2008 - IX ZA 46/08 - NJW-RR 2009, 718 f.).

    Nur wenn durch eine (teilweise) Abhilfeentscheidung ein Verfahrensbeteiligter erstmalig beschwert wird, eröffnet ihm der Abhilfebeschluss die Möglichkeit einer Anfechtung der Ausgangsentscheidung, indem für ihn eine neue Beschwerdefrist nach § 63 FamFG in Gang gesetzt wird (vgl. Keidel/Sternal FamFG 20. Aufl. § 68 Rn. 12a; Prütting/Helms/Abramenko FamFG 5. Aufl. § 68 Rn. 10; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2003, 1667 f.; OLG Köln NJW-RR 2011, 21 jeweils für das Grundbuchverfahren).

  • OLG Frankfurt, 07.11.2011 - 20 W 459/11

    Formerfordernisse bei der Handelsregisteranmeldung

    Von letzterem ist auszugehen, da - zumindest solange über die Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung noch nicht entschieden ist- gegen die Nichtabhilfeentscheidung kein gesondertes Rechtsmittel gegeben ist (vgl. Sternal in Keidel, FamFG, 17. Aufl., § 68, Rn. 12b; OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2011, Az. 2 Wx 77/10, in FGPrax 2010, 229 f, zu § 75 GBO) und nicht davon auszugehen ist, dass die Beschwerdeführerin hier trotzdem ein unzulässiges Rechtsmittel einlegen wollte, mit dem sie in der Sache auch nichts anderes erreichen könnte, als mit ihrem Rechtsmittel gegen den Beschluss des Registergerichts selbst.
  • OLG München, 27.03.2015 - 34 Wx 113/15

    Ausnahmsweise gesonderte Entscheidung über das Rechtsmittel gegen eine

    Über das Rechtsmittel gegen die unterbliebene Abhilfe ist jedenfalls dann gesondert zu entscheiden, wenn über die zugrundeliegende Beschwerde bereits zuvor entschieden ist (Anschluss an OLG Köln vom 11.06.2010, 2 Wx 77/10 = FGPrax 2010, 229).

    Denn die Sache fällt mit der Entscheidung, nicht abzuhelfen, beim Beschwerdegericht an, das im Rechtsmittelzug über die beanstandete Entscheidung des Ausgangsgerichts gerade in der Fassung befindet, die sie durch die Nichtabhilfeentscheidung erhalten hat (OLG Köln FGPrax 2010, 229).

    Der Senat befindet gesondert über das am 16./18.3.2015 eingegangene und ausdrücklich gegen den (Nicht-) Abhilfebeschluss des Amtsgerichts vom 3.3.2015 gerichtete Rechtsmittel, weil seine abschließende Entscheidung über die zugrundeliegende Beschwerde bereits vom 12.3.2015 stammt und am 13.3.2015 mit Übergabe an die Geschäftsstelle erlassen war (vgl. § 39 Abs. 3 FamFG; siehe OLG Köln FGPrax 2010, 229; Demharter GBO § 75 Rn. 14).

  • OLG München, 01.09.2011 - 34 Wx 203/11

    Grundbuchverfahren: Eintragung einer auf einer Bewilligung der

    Gegen die Entscheidung des Grundbuchamts vom 20.4.2011, der Beschwerde nicht abzuhelfen (§ 75 GBO), ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (vgl. OLG Köln NJW-RR 2011, 21; BayObLG NJW-RR 2003, 1667; Hügel/Kramer GBO 2. Aufl. § 75 Rn. 22).
  • OLG München, 21.03.2016 - 34 Wx 265/15

    Kein Grundbuchberichtigungsanspruch aufgrund eines entgegenstehenden

    Ein selbstständiges Rechtsmittel gegen die im Abhilfeverfahren getroffene Entscheidung (§ 75 GBO) nebst ergangenem Verfahrenshinweis ist hingegen nicht gegeben (vgl. OLG Köln FGPrax 2010, 229; Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 75 Rn. 22 und § 71 Rn. 80; Demharter GBO 29. Aufl. § 75 Rn. 14 und § 71 Rn. 11).
  • LG Berlin, 05.06.2018 - 83 T 23/18
    Ein Beteiligter macht hiermit regelmäßig nur deutlich, dass er an seiner Beschwerde festhält und eine Entscheidung des Beschwerdegerichts begehrt (vgl. BayObLG - 2Z BR 121/03 - Beschluss vom 17. Juli 2003 = NJW-RR 2003, 1667; OLG Köln - 2 Wx 77/10, I-2 Wx 77/10 - Beschluss vom 11. Juni 2010 = NJW-RR 2011, 21; OLG München - 34 Wx 113/15 - Beschluss vom 27. März 2015, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht